Information für Eigentümer
GRUNDSTEUER-REFORM Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2018 entschieden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bund und Länder haben daraufhin das Grundsteuerrecht reformiert und sich darauf verständigt, den Einheitswert durch den neu eingeführten Begriff des Grundstückswertes zu ersetzen. Als Eigentümer sind Sie gefordert, in der Zeit von Juli 2022 bis Januar 2023 dem Finanzamt eine Feststellungserklärung abzugeben, und zwar online.
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